AGBAllgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Johann Ziegner KG

1. Allgemein

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse, die zwischen dem Empfänger der Leistung (nachfolgend „Kunde), und der Johann Ziegner KG (nachfolgend „uns“ oder „Verkäufer“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Soweit die Regelungen nicht durch diese AGB abgedeckt werden, gelten die österreichischen Holzhandelsusancen, einschlägige Ö-Normen oder die in den Qualitätsrichtlinien des Vereins der europäischen Hobelwerke (nachfolgend „VEH“) definierten Bedingungen.

1.4 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese AGB soweit, sofern nicht zwingend anwendbare Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung gelangen.

2. Vertragsabschluß

2.1 Angebote, Anfragen und sonstige Mitteilungen von uns sind freibleibend und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

2.2 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt in diesem Fall kein Vertrag zustande.

2.3 Weicht die vom Kunden bestellte Menge vom Angebot ab, bedarf es einer Neuausstellung des Angebots seitens des Verkäufers.

2.4 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien
liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Maserung, Struktur u.ä.

2.5 Der Vertragsabschluss kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von uns oder mit der Durchführung der Lieferung/Abholung zu Stande.


2.6 Bei Bestellung in Quadratmeter (m2) oder Kubikmeter (m3) Angaben wird immer auf ganze Bund aufgerundet. Falls nicht anders angegeben, bezieht sich die Bestellmenge immer auf Deckmaß.

3. Änderung / Stornierung und Rückgabe von Bestellungen

3.1 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

3.2 Sollte es bei der Erfüllung unserer Leistung durch den Eintritt eines unvorhersehbaren oder nicht von uns verursachten Umstand zu einem Stillstand des Betriebs von mehr als 15 Arbeitstagen kommen, so sind wir berechtigt den Kaufvertrag einseitig aufzulösen. Auf Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche aus diesem Grunde wird aus Kundenseite verzichtet.

3.3 Sollten wir bei der Erfüllung unserer Leistung durch den Eintritt eines unvorhersehbaren oder nicht von uns verursachten Umstandes, wie etwa hoheitliche Maßnahmen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder etwa Behinderungen von Verkehrswegen, gehindert werden, verlängert sich die Lieferfrist in einem angemessenen Umfang.

3.4 Grundsätzlich besteht kein Recht auf Rücknahme der Waren. Eine Rückgabe bedarf der schriftlichen Zustimmung und wird mit einem Abschlag von 10 % auf den Warenwert rückverrechnet. Gänzlich ausgeschlossen von jedwedem Umtausch sind lose Bretter, Schiffboden und Produkte in BC-Qualität. Etwaige Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Preise

4.1 Alle von uns angeführten Preise sind Euro-Preise und Netto-Preise und zuzüglich Steuern und Abgaben zu verstehen.

4.2 Alle von uns angeführten Preise sind, falls nicht anders angegeben, frei von Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhr, Versicherung – ab Werk (EXW).

5. Gefahrtragung / Transport / Übergabe

5.1 Falls nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über. Die Johann Ziegner KG ist nicht verpflichtet eine Transportversicherung abzuschließen. Wird vom Kunden eine erwünscht, so trägt dieser die dadurch entstandenen Kosten.

5.2 Die Johann Ziegner KG ist berechtigt Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen.

5.3 Falls nicht schriftlich anders mit uns vereinbart: Die Zustellzeit am vereinbarten Lieferdatum liegt zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Ist es nicht möglich die Waren am vereinbarten Liefertermin zuzustellen, weil beispielsweise der Kunde nicht vor Ort ist, werden alle anfallenden Mehrkosten seitens der Spedition vom Kunden getragen.

5.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).

6. Zahlung

6.1 Sind vertraglich keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, falls nicht anders vereinbart abzugsfrei, zu erfolgen. Skonti stehen dem Kunden nur zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Unberechtigte Skontoabzüge werden ausnahmslos nachgefordert.

6.2 Sämtliche Zahlungen des Kunden werden zuerst auf offene Zinsen und Spesen und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verrechnet. Zudem ist die Johann Ziegner KG berechtigt, Zahlungen des Kunden auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

6.3 Eine Berufung auf Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.

6.4 Im Falle eines Zahlungsverzuges werden mit Zustellung der zweiten Mahnung 8% des Rechnungsbetrages als Verzugszinsen und 10,00 Euro Mahngebühr verrechnet. Nach erfolgloser zweiter Mahnung wird auf Kosten des Käufers ein Inkassobüro mit der Einbringung der Forderung beauftragt. Je nach Inkassobüro werden diese entweder direkt an den Schuldner verrechnet oder über die Johann Ziegner KG an den Schuldner verrechnet.

6.5 Die Johann Ziegner KG behält sich vor, nach Übergabe der Forderungen an ein Inkassobüro, keine weiteren Lieferungen durchzuführen bzw. Abholungen zuzulassen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers. Die Ware ist getrennt zu lagern und ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Wetterschäden zu versichern.

7.2 Bei Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache.

7.3 Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist nicht zulässig. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von Vollstreckungshandlungen erfasst, so ist der Kunde verpflichtet dies dem Vollstreckungsorgan mitzuteilen und den Verkäufer darüber umgehend zu informieren. Im Falle eines Konkursverfahrens ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, zu veräußern.

8. Gewährleistung

8.1 Die Ware ist nach der Ablieferung/Abholung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden. Später reklamierte Transportschäden und sichtbare Mängel werden nicht anerkannt. Verdeckte Mängel müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt gegeben werden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

8.2 Die vom Verkäufer anerkannte bemängelnde Ware kann nach frachtfreier Rückstellung an den Erfüllungsort entsprechend ausgetauscht werden, oder es wird ein der Wertminderung entsprechender Preisnachlass gewährt. Weiterführende Ansprüche sowie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang oder das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung usw., sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort ist 8273 Ebersdorf 60. Gerichtsstand ist A-8230 Hartberg. Diesem Vertrag liegt österreichisches Recht zugrunde.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in dieser AGB betrifft nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.